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Hilfspaket für die gemeinnützige Industrieforschung

Der vom Bundestag verabschiedete Nachtragshaushalt im Zuge des Corona-Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets berücksichtigt nun auch die industrienahen gemeinnützigen Forschungseinrichtungen. Die Zuse-Gemeinschaft hatte sich nach der Veröffentlichung erster Pläne zum Konjunktur-Paket für eine Einbeziehung der gemeinnützigen Industrieforschung engagiert.

Nachdem die Zuse-Gemeinschaft das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Krise als unzureichend beurteilt hat, hat diese nun nachgebessert. Anders als zunächst vorgesehen, können nun auch die gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen eine begrenzte Absicherung bei krisenbedingten Einnahmeausfällen erhalten. 50 Millionen Euro hat das Bundeswirtschaftsministerium in einer Fondslösung vorgesehen. Damit wurde ein wichtiger Schritt zur begrenzten Absicherung der industrienahen Forschungslandschaft unternommen.

Der Präsident der Zuse-Gemeinschaft, Prof. Martin Bastian, zeigte sich erleichtert über die im Gesetzgebungsverfahren erreichten Verbesserungen. „Wir haben die schwierige Lage unserer Institute und die Bedeutung der Arbeit für unzählige Unternehmen und die Gesellschaft verdeutlichen können“, bilanziert Bastian.  „Damit Deutschland sich aus der Krise befreit, sind praxisnahe Innovationen unverzichtbar, die an unseren Instituten in Kooperation mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft entstehen. Die jetzt verabschiedete Regelung gibt uns
eine echte Hilfe zur Selbsthilfe“, erklärt Bastian.

 

Zur vollständigen Pressemeldung der Zuse-Gemeinschaft geht es hier.