Besondere Vertragsbedingungen INNAP
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Soweit in diesen besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des INNOVENT e.V. Jena.
1.2 In INNAP (INNovativen Anwender Projekten) entwickelt INNOVENT für teilnehmende Firmen aktuelle, praxisnahe Themen, mit dem Ziel, Potenzial und Eignung von Techniken und methodischen Ansätzen für firmenspezifische
Fragestellungen abzuklären. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch Beiträge der teilnehmenden Firmen (im Folgenden Teilnehmer oder Projektteilnehmer).
1.3 Die Arbeiten sind grundsätzlich ergebnisoffen. INNOVENT verpflichtet sich zu engagierter Arbeit entsprechend den Regeln der wissenschaftlichen Sorgfalt; eine Haftung für die technische Realisierbarkeit der Projekte wird von INNOVENT nicht übernommen.
2. Vertragsschluss
2.1 Die besonderen Vertragsbedingungen INNAP treten mit der rechtsverbindlich unterzeichneten Anmeldung zur Teilnahme an einem INNAP-Projekt in Kraft und enden mit Ablauf der vereinbarten Projektlaufzeit, soweit die Teilnahme nicht vorher gekündigt oder sonst wie beendet wurde.
2.2 Im Kontext mit INNAP können ferner Einzelvereinbarungen zwischen INNOVENT und einem Projektteilnehmer geschlossen werden, in denen individuelle Leistungen vereinbart werden.
2.3 Bei einer großen Anzahl an interessierten Firmen kann es im Interesse einer effizienten Projektbearbeitung notwendig sein, die Anzahl der teilnehmenden Firmen zu begrenzen. In diesem Falle werden die Firmen entsprechend dem zeitlichen Eingang ihrer Anmeldung bevorzugt.
3. Außerordentliche Kündigung
3.1 Die ordentliche Kündigung der Teilnahme an INNAP ist ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
3.2 INNOVENT kann den Projektstart von einer Mindestzahl an Teilnehmern abhängig machen. Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist INNOVENT berechtigt, das Projekt abzusagen und die getroffenen Vereinbarungen zu INNAP zu kündigen.
3.3 INNOVENT ist ferner zur Kündigung berechtigt, wenn mehrere Projektteilnehmer aus dem Vertrag ausscheiden, so dass keine finanzielle Basis mehr vorhanden ist, die vereinbarten Projektleistungen für die verbleibenden Teilnehmer zu erreichen oder der Umstand eintritt, dass die Ergebnisse zeigen, dass die Zielsetzungen des INNAP nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand realisiert werden kann.
3.4 Eine außerordentliche Kündigung hat schriftlich gegenüber INNOVENT zu erfolgen. Die wichtigen Gründe sind darzulegen. Über die Kündigung werden die Teilnehmer umgehend informiert.
4. Leistungserbringung/Leistungszeit
4.1 INNAP beginnt mit der Startveranstaltung und endet mit dem Abschlusstreffen.
4.2 INNOVENT verpflichtet sich zur Durchführung von aufeinander abgestimmten Aufgabengebieten und Teilaufgaben. Art und Umfang ergeben sich zunächst aus dem Projektflyer sowie den im Rahmen einer Startveranstaltung von INNOVENT vorgestellten bzw. von den Projektteilnehmern gemeinsam festgelegten Projektinhalten, Arbeitsumfängen und Zeitplänen einschließlich aller seiner im weiteren Projektverlauf erfolgenden Aktualisierungen.
4.3 INNOVENT ist berechtigt, den Arbeitsplan nach Abstimmung mit den Projektteilnehmern zu ändern, wenn sich im Projektverlauf neue Aspekte ergeben, welche der geplanten Bearbeitung entgegenstehen.
5. Zusätzliche firmenspezifische Leistungen
5.1 Für Arbeiten an Themen oder Untersuchungsgegenständen, die über den vereinbarten Projektrahmen hinausgehen, oder Details betreffen, die nur für einzelne Projektteilnehmer relevant sind (z.B. Untersuchung spezieller
Produkte oder Methoden, firmenspezifische Versuchsreihen), sind zusätzliche Einzelvereinbarungen erforderlich. Derartige innerhalb des INNAP von INNOVENT erbrachte firmenspezifische Leistungen können nicht mit dem Projektbeitrag verrechnet werden. Entsprechende Arbeitsinhalte und Ergebnisse werden von INNOVENT auch gegenüber den anderen Projekt-Teilnehmern vertraulich behandelt.
5.2 Entsteht im Rahmen von INNAP ein firmenspezifischer Mehraufwand, der den vereinbarten Umfang übersteigt, kann INNOVENT diesen Mehraufwand zusätzlich in Rechnung stellen. In diesem Fall erhält der betreffende Projektteilnehmer vorab ein diesbezügliches Angebot, aus dem die Mehrkosten hervorgehen.
6. Quereinsteiger
6.1 Für interessierte Firmen besteht, verfügbare Kapazitäten vorausgesetzt, auch nach Projektstart die Möglichkeit, sich an INNAP zu beteiligen.
6.2 Auch Firmen, die nach Projektstart einsteigen, schulden den vollen Projektbeitrag.
7. Zahlung/Fälligkeit
7.1 Der Projektbeitrag wird mit der Einladung zur Startveranstaltung fällig und ist bis zum Tag der Startveranstaltung an INNOVENT zu zahlen.
7.2 INNOVENT behält sich vor, Firmen, die die Zahlung nicht bis zum vereinbarten Zahlungstermin erbringen, von der Startveranstaltung auszuschließen.
8. Projektergebnisse
8.1 INNOVENT verpflichtet sich, die Projektergebnisse exklusiv den Projektteilnehmern während der Projektlaufzeit zur Verfügung zu stellen. INNOVENT behält sich vor, Dritten eine Nutzung der Ergebnisse nach Projektende zu ermöglichen.
8.2 Alle Arbeiten werden aktuell durch INNOVENT dokumentiert und die Ergebnisse werden über die gesamte Projektlaufzeit stets für alle Projektteilnehmer exklusiv zur Verfügung gestellt. Dazu wird ein entsprechendes Datenmanagement mit geschütztem Internetzugang und passwortgeschützter Datenübermittlung vereinbart.
8.3 Die Projektteilnehmer dürfen die Daten, die ihnen durch INNOVENT zur Verfügung gestellt werden, nicht an Dritte übermitteln oder Dritten einen Zugang zu den Projektergebnissen verschaffen.
9. Schutzrechte
9.1 Bei Erfindungen, die bei der Projektbearbeitung gemeinsam entstehen, sind der jeweilige Teilnehmer und INNOVENT jeweils gleichberechtigt.
9.2 INNOVENT garantiert, keine Schutzrechte an Erfindungen, Ideen und Inhalten anzumelden, die durch Teilnehmer an INNOVENT übermittelt wurden.
9.3 INNOVENT kann an seinen, innerhalb von INNAP erforschten und entwickelten Ergebnissen, namentlich schützenswerte Ideen, technischen Lösungen und Erfindungen, Schutzrechte, insbesondere Patente und
Gebrauchsmuster anmelden.